Sitzung des Vorstandes am 20. April 2017

E L T E R N V E R E I N
am Bundesoberstufenrealgymnasium Wien 1, Hegelgasse 12
Audiovision – Bildnerische Erziehung – Musikerziehung – Polyästhetik
www.hegel12-ev.at – ZVR Zahl 504181879

Wien, 9. April 2017

E I N L A D U N G
zur fünften Vorstandssitzung

Zeit: 20. April 2017, 20.00 Uhr
Ort: Vapiano Westbahnhof, Europaplatz 1, A-1150 Wien
+43 (0) 1 962 15 15

Tagesordnung:

1. Nachlese zum Hegelball 2017, Evaluierung,
Schadensfälle, Bericht des Kassiers und Planungs-
maßnahmen für den Hegelball 2018
2. Bericht des Kassiers zur Budgetlage des EV
3. Besprechung der a.o. Hauptversammlung und
Informationsveranstaltung am 11. Mai 2017
4. Stand und Planung des im SGA besprochenen Projektes
„Shades Tours Vienna“ (federführend Alexander
Hirschenhauser)
5. Jährliches Sponsoring der Maturafeier durch den EV
6. Aktuelle Schulprobleme
7. Sonstiges

Mit besten Grüßen
Roland Kassar

Informationsveranstaltung und a.o. Hauptversammlung am 11. Mai 2017

E L T E R N V E R E I N
am Bundesoberstufenrealgymnasium Wien 1, Hegelgasse 12
Audiovision – Bildnerische Erziehung – Musikerziehung – Polyästhetik
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Wien, 21. April 2017

E I N L A D U N G
ZU EINER INFORMATIONSVERANSTALTUNG UND
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Zeit: 11. Mai 2017, 18.00 Uhr

Ort: Wien 1, Hegelgasse 12
(der Raum wird durch Anschlag bekanntgegeben)

Tagesordnung:

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Verteilung der Unterschriftslisten
2. Änderung der Statuten des Elternvereines lt. Anhang (die aktuelle Fassung ist auf der Homepage www.hegel12-ev.at zu ersehen).
3. Information über erfolgte bzw. geplante Aktivitäten des Elternvereines
4. Information zur Finanzlage des Elternvereines
5. Erörterung aktueller Schulprobleme und der Fragen der Mitglieder zu den Berichten
6. Anregungen, Wünsche und Beschwerden
7. Sondierung der Mitarbeit im Elternverein für das Schuljahr 2017/2018
8. Allfälliges

Mit freundlichen Grüßen
Der Obmann:
Dr. Roland Kassar e.h.

 

 

ANHANG:

Der 1. Absatz des § 7 hat zu lauten:

„Die Geschäfte des Elternvereines werden besorgt
a) von der Hauptversammlung
b) vom Vorstand
c) von der Obfrau/dem Obmann
d) von der Kassierin/dem Kassier
e) von der Schriftführerin/dem Schriftführer
f) im Falle der Verhinderung der unter Punkt c), d) oder e) genannten Funktionärinnen und Funktionäre von der/dem für diese Funktion gewählten Stellvertreterin/Stellvertreter
g) von den Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfern
h) vom Schiedsgericht“

Punkt 2 des § 8 hat wie folgt zu lauten:

„Die Einladung der Mitglieder hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zu erfolgen und ist durch die Obfrau/den Obmann vorzunehmen. Sie ist im Wege der Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter an die den Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertretern bekannt gegebene E-Mail-Adresse zuzustellen. Weiters ist die Einladung samt Tagesordnung wenigstens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung in einem Informationskasten der Schule auszuhängen und auf der Homepage des Elternvereines zu veröffentlichen. Mit dem fristgerechten Aushang in der Schule und der Veröffentlichung auf der Homepage des Elternvereines gilt die Einladung als wirksam zugestellt.“

Der § 10 wird wie folgt geändert:

Die bisherigen Punkte 9 und 10 werden zu den Punkten 10 und 11.

Es wird ein Punkt 9 eingefügt, der wie folgt lautet:

„9. Aus Gründen der Dringlichkeit oder Zweckmäßigkeit können Vorstandsbeschlüsse auch im Wege eines (elektronisch durchgeführten) Umlaufbeschlusses erfolgen. Die so gefassten Beschlüsse sind gültig, wenn sich mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder am Umlaufbeschluss beteiligt. Punkt 8 gilt sinngemäß.“

Der § 11 wird wie folgt geändert:

Die bisherige Punkt 9 wird zu Punkt 10.

Es wird folgender Punkt 9 eingefügt:

„9. Im Falle der Verhinderung der in den vorgenannten Punkten angeführten Funktionärinnen und Funktionäre kommen den gewählten Stellvertreterinnen/Stellvertretern deren Befugnisse, insb. auch die Vertretung nach außen, zu.“

Wirksamkeit:

Die vorgenannten Änderungen der Statuten werden mit dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag wirksam. Die damit den Stellvertreterinnen und Stellvertretern eingeräumte Vertretungsbefugnis ist auch für bereits gewählte Mitglieder des Vorstandes gültig.

Kontakt: Obmann Dr. Roland Kassar, E-Mail: ev-h12@aon.at, Mobil: 0660/5934400

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM HEGELBALL AM 18. 3. 2017

E L T E R N V E R E I N

am Bundesoberstufenrealgymnasium Wien 1, Hegelgasse 12

Audiovision –  Bildnerische Erziehung –  Musikerziehung  – Polyästhetik

www.hegel12ev.atZVR Zahl 504181879  

 

 

                                                                                               Wien, 12. März 2017

 

 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

 Ich möchte Ihnen nachfolgend wichtige Informationen insb. zu folgenden Punkten geben:

 

  • Einlass auf 19 Uhr 30 vorverlegt!
  • Jugendschutzbestimmungen <16 Jahre
  • Gültigkeit ermäßigter Eintrittskarten

 

Am 18. März 2017 findet unser Hegelball 2017 statt. Der Ball ist bereits seit längerem ausverkauft, das bedeutet, dass wir rund 700 Gäste erwarten. Aus diesem Grund haben wir den Einlass auf 19.30 Uhr vorverlegt und bitten die Besucherinnen und Besucher, möglichst frühzeitig zum Ball zu kommen; frühes Kommen erspart Wartezeiten und Gedränge und ermöglicht, die sicherlich sehenswerte Balleröffnung durch unsere Schülerinnen und Schüler um 21.00 Uhr mitzuerleben.

 

Im Hinblick darauf, dass wir auch Schülerinnen und Schülern der 5. und 6. Klassen die Möglichkeit bieten wollten, den Hegelball zu besuchen, fühlen wir uns verpflichtet, auf die aus der Beilage hervorgehenden Bestimmungen des Wiener Jugendschutzgesetzes ausdrücklich aufmerksam zu machen.  Insbesondere müssen wir darauf hinweisen, dass die Verantwortung für die Einhaltung dieses Gesetzes grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten liegt. Wir werden die Erziehungsberechtigten und die Gastronomie des Ballhotels dadurch unterstützen, dass wir alle Jugendlichen um den Vorweis ihres Schülerausweises bzw. eines anderen Altersnachweises ersuchen werden; Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ein Armband mit einer etwas anderen Farbe als jenes für die anderen Ballgäste. Wir bitten die Eltern dieser Jugendlichen, diese dazu anzuhalten, dass sie den Schülerausweis zum Ball mitnehmen und ihn beim Eintritt in die Ballräumlichkeiten bereithalten.

 

Abschließend bitten wir um Verständnis, dass die Preisermäßigung für die Schülerkarten ausschließlich Jugendlichen zugute kommt, welche eine mittlere oder höhere Schule besuchen; von Jugendlichen, welche diesen Besuch nicht nachweisen können, müssten wir schon aus Gründen der Gleichbehandlung eine Aufzahlung auf den Preis einer Erwachsenenkarte verlangen.

 

Wir möchten an dieser Stelle allen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Lehrerinnen und Lehrern, welche an den Beiträgen für den Ball mitgearbeitet haben bzw. ihre Beiträge am Ball selbst präsentieren, für ihr Engagement, für ihre Kreativität und für ihre künstlerische Kompetenz herzlich danken.  Ganz besonderer Dank gebührt dem Ballkomitee und unserer Schulsprecherin Ella Kramer für deren tatkräftige Mitarbeit bei der Vorbereitung dieses Balles.

 

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Angehörigen, die den Hegelball 2017 besuchen werden, ein vergnügliches und unvergessliches Ballerlebnis; dies gilt ganz besonders für unsere Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen, für welche der Hegelball 2017 ihr Maturaball ist. 

 

 

                                                                       Mit besten Grüßen

                                                                       Roland Kassar

 

 

 

Kontakt: Obmann Dr. Roland Kassar, E-Mail: ev-h12@aon.at, Mobil: 0660/5934400

 

BEILAGE:

 

 

 

Altersnachweis

  • 4.Junge Menschen, die bei einem Verhalten angetroffen werden, das auf Grund dieses Gesetzes nicht jungen Menschen jeden Alters gestattet ist, haben im Zweifelsfall
1. den mit der Vollziehung dieses Gesetzes betrauten behördlichen Organen und
2. den Erwachsenen, die sich andernfalls einer Übertretung nach diesem Gesetz schuldig

machen könnten,

ihr Alter durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen.

 

 

Pflichten der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen

  • 5.(1) Den Erziehungsberechtigten und sonstigen Begleitpersonen obliegt es im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten, den jungen Menschen innerhalb der Grenzen dieses Gesetzes jene Einschränkungen aufzuerlegen, die nach dem Entwicklungsstand des jungen Menschen im Einzelfall erforderlich sind.

(2) Die Erziehungsberechtigten und sonstigen Begleitpersonen haben mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden jungen Menschen die Bestimmungen dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide beachten.

 

 

Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und Besuch von öffentlichen Veranstaltungen

  • 8.(1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr bis 22 Uhr und von der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr bis 1 Uhr erlaubt.

(2) Außerhalb der im Abs. 1 festgesetzten Zeiten dürfen sich junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen jeweils nur mit einer Begleitperson aufhalten oder wenn ein rechtfertigender Grund (z. B. Heimweg) vorliegt.

 

 

Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel

  • 11.(1) Junge Menschen dürfen nicht:
1. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres alkoholische Getränke und Tabakwaren

an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen erwerben oder konsumieren.

2. alkoholische Getränke und Tabakwaren in Schulen konsumieren.

(2) An junge Menschen dürfen nicht abgegeben werden:

1. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres alkoholische Getränke und Tabakwaren

an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen.

 

Abschluss des Schulfotoprojektes

                 

E L T E R N V E R E I N

am Bundesoberstufenrealgymnasium Wien 1, Hegelgasse 12

Audiovision –  Bildnerische Erziehung –  Musikerziehung  – Polyästhetik

www.hegel12ev.atZVR Zahl 504181879  

 

 

 

Wien, 3. Februar 2017

 

Bundesoberstufenrealgymnasium

Wien 1, Hegelgasse 12

 

Sehr geehrte Frau Direktorin!

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass das Schulfotoprojekt aus Sicht des Elternvereines bis auf kleine Nacharbeiten mit großem Erfolg abgeschlossen werden konnte. Damit konnte eine wertvolle Synergie zwischen der praktischen Anwendung von im Unterricht des AV-Zweiges erworbenen Fertigkeiten und dem Wunsch der Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler nach Schulfotos erreicht werden. Der von den Eltern erbetene Spendenbetrag lag deutlich unter den Preisen von professionellen Schulfotografen. Des weiteren konnten gleichzeitig die Porträtfotos für die educard in der technisch geforderten Weise erstellt werden. Und wenngleich das Fotografieren aller Klassen durchaus aufwändig war, kam der Spaß auf beiden Seiten nicht zu kurz.

Wir möchten Ihnen für diese Kooperation herzlich danken. Ganz besonders bedanken möchten wir uns bei den Professoren Dickmanns und Kühberger, Herrn Helmrich, der das Projekt sehr unterstützt hat, und nicht zuletzt bei  den Schülerinnen und Schülern des AV-Zweiges, welche die Fotos angefertigt hatten.

Nach Abzug der Kosten kann der Elternverein nun einen Spendenerlös in der Höhe von 3.280 EURO verzeichnen und hat entschieden, diesen als Spende der Schule zuzuwenden; wir widmen im Hinblick auf den großen Beitrag des AV-Zweiges zu diesem Projekt 70 % dieses Betrages der Finanzierung von Erfordernissen des AV-Zweiges und den Rest nach Ihrer Entscheidung.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Für den Elternverein:

Dr. Roland Kassar

Obmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt: Obmann Dr. Roland Kassar, E-Mail: ev-h12@aon.at, Mobil: 0660/5934400

HEGELBALL 2017 ist ausverkauft!

Der Elternverein freut sich sehr, dass bereits gestern am zweiten Verkaufstag in der Schule alle zum freien Verkauf verfügbaren Eintrittskarten verkauft werden konnten.

Auch der Hegelball 2017 ist somit ausverkauft.

Da es aber wahrscheinlich ist, dass Eintrittskarten zurückgegeben bzw. reservierte Karten nicht in Anspruch genommen werden, besteht die Möglichkeit, das Interesse an Eintrittskarten an die E-Mail-Adresse des Hegeballes ‚hegelball12@gmx.at‘ bekannt zu geben.

Wir ersuchen jene Eltern bzw. SchülerInnen, welche ihre Eintrittskarten per E-Mail bestellt haben, diese möglichst noch heute zwischen 11.40 und 14.00 Uhr beim Stand des Elternvereines in der Schule abzuholen.

Tischkarten für Plätze im Hauptsaal, von denen der Tanz und die Musik genossen werden können, sind noch verfügbar. Bestellungen richten Sie bitte ebenfalls an die oben angegebene E-Mailadresse.

Wir bitten um Kenntnisnahme, dass der Eintritt mit SchülerInnenkarten nur unter Vorweis eines Schülerausweises möglich ist.

 

Elternbrief vom 24. Jänner 2017

 E L T E R N V E R E I N

am Bundesoberstufenrealgymnasium Wien 1, Hegelgasse 12

Audiovision –  Bildnerische Erziehung –  Musikerziehung  – Polyästhetik

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 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Ich darf Ihnen nachstehend einige Informationen zum Stand unserer laufenden bzw. abgeschlossenen Projekte sowie sonstigen Aktivitäten geben:

 

Hegelball 2017

Die Vorbereitungsarbeiten für den Hegelball  am 18. März 2017 (siehe die diesbezügliche Elterninformation auf unserer Homepage) sind voll angelaufen. Frau Direktorin Mag.a Rubenser und die Lehrerinnen und Lehrer der Schwerpunktfächer unterstützen diese Vorbereitung sehr, wofür wir herzlich danken. Unsere Schulsprecherin, Frau Ella Kramer, und ihr Team im Ballkomitee bereiten gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern der Schwerpunktfächer die künstlerischen Inhalte vor und helfen auch organisatorisch fleißig mit; vielen Dank und Hochachtung  für dieses Engagement, das ja neben den schulischen Verpflichtungen aufgebracht wird.

Der Verkauf der Eintritts- und Tischplatzkarten hat  auf elektronischem Weg bereits in der Weihnachtszeit begonnen.  Wir erlauben uns, jene Eltern und Schülerinnen und Schüler, welche per E-Mail Karten bestellt, aber den Kaufpreis noch nicht überwiesen haben,  zu erinnern, dies bis 30. Jänner 2017 zu tun, weil wir ansonsten die reservierten Karten wieder freigeben müssten.

Am

 

  • 31. Jänner zwischen 12.30 und 14.00 Uhr sowie am
  • 1. und 2. Februar zwischen 11.40 und 14.00 Uhr

 

werden in der Schule Karten für Schülerinnen und Schüler zum Aktionspreis von 20 EURO sowie Erwachsenenkarten zu 30 EURO angeboten. Ferner werden bei dieser Gelegenheit auch unverbindlich Bestellungen für die restlichen Tischplätze entgegen genommen.

Wie im Vorjahr, soll im Rahmen des Hegelballes ein Preisausschreiben (Tombola) stattfinden. Wir wären Eltern, denen es möglich ist, hiefür Sachspenden und Dienstleistungsspenden (insb. Gutscheine)  zur Verfügung zu stellen, sehr dankbar und würden sie bitten, dies dem Elternverein per E-Mail mitzuteilen.  Ferner darf ich die Eltern schon jetzt bitten, den Ball durch Kuchenspenden zu unterstützen; bitte geben Sie uns Ihre Absicht der Kuchenspende per E-Mail etwa eine Woche vor dem Ball bekannt, damit wir das Kuchenbuffet entsprechend ausrichten können, und nehmen Sie die Kuchen einfach zum Ball mit.  Vielen Dank im Vorhinein.

 Schulfotos

Das Schulfotoprojekt  konnte erfolgreich abgeschlossen werden;  in einigen wenigen Fällen ist noch eine Nachlieferung bestellter, aber bisher nicht  gelieferter Fotosets erforderlich; dies wird ehestmöglich im Wege der Schule erfolgen.

Dem doch beträchtlichen Arbeitsaufwand für die mitwirkenden AV-Klassen und Lehrer standen die gesammelte Praxiserfahrung für die AV-Schülerinnen und AV-Schüler, der Spaß auch auf Seiten der fotografierten Schülerinnen und Schüler sowie letztlich ein erheblicher Spendenerlös gegenüber, welcher der Schule für ihre Ausstattungsbedürfnisse zur Verfügung gestellt werden wird. Herzlichen Dank und große Wertschätzung für die mitwirkenden Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrer.

Im Hinblick auf aufgetretene Missverständnisse darf klargestellt werden, dass – wie den Schülerinnen und Schülern in der Schule auch mitgeteilt worden war – mit der Spende für die Schulfotos auch das Porträtfoto für die educard, nicht aber die Kosten der educard selbst abgedeckt wurden. Bei der educard handelt es sich um ein Schulprojekt und der Elternverein konnte hier nur durch die Beistellung des Fotos mitwirken. Die Kosten der educard selbst, die ja für die gesamte Schulzeit gilt, sind der Schule zu erstatten.

Unterstützungsleistungen für Schülerinnen und Schüler

Die von der Schule geplanten bzw. durchgeführten Schulreisen (Schikurse, Sprachreisen, Reisen im Rahmen der künstlerischen Schwerpunkte) bringen für die Eltern nicht unerhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Der Elternverein hat die Schule und den Schulgemeinschaftsausschuss daher gebeten, bei der Planung von Schulreisen auch diesen Aspekt im Auge zu behalten, geplante Reisen so früh wie möglich anzukündigen, damit die Kosten im Familienbudget eingeplant werden können, und sich neben den verpflichtenden Sportreisen auf Reisen im Zusammenhang mit den künstlerischen Schwerpunkten zu konzentrieren.

Der Elternverein ist ihm Rahmen seines Budgets bemüht, auch jenen Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an Reisen zu ermöglichen, deren Familie hiefür eine finanzielle Unterstützung benötigt. Voraussetzung dafür ist natürlich die Mitgliedschaft im Elternverein. Bisher wurden mehrere derartige Anträge gestellt, die alle positiv behandelt werden konnten.

Supplierungen

Die Schulleitung hat dem Elternverein zugesichert, der Wahrnehmung der Unterrichtsgarantie weiterhin besonderes Augenmerk zu schenken und unvermeidbare Absenzen von Lehrkräften nach Maßgabe der personellen Kapazitäten unserer Schule so weit wie möglich durch facheinschlägige Supplierungen abzudecken bzw., wenn dies nicht möglich ist, die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, diese Stunden unterrichtsbezogen zu nutzen.

Pausenregelung

Auf Wunsch der Mehrheit der Schülerinnen und Schüler bleibt die bisherige Pausenregelung am Vormittag unverändert; hingegen ist geplant, die Pausen an den Nachmittagen, abhängig von den Erfordernissen in den einzelnen Unterrichtsfächern, flexibel zu gestalten und auch ausfallen zu lassen. Nach der 6. bzw. 7. Unterrichtseinheit ist aber jedenfalls eine längere Pause zur Einnahme eines Essens garantiert.

 

 

Mit besten Grüßen

Roland Kassar

 

Wien, am 24. Jänner 2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt: Obmann Dr. Roland Kassar, E-Mail: ev-h12@aon.at, Mobil: 0660/5934400

Hegelball 2017 – Eintrittskarten- und Tischkartenverkauf

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern!

 

Sie haben die Möglichkeit, im Zeitraum vom 17. bis 26. Dezember 2016 Eintrittskarten sowie Tischkarten für den Hegelball 2017 zu bestellen. Restkarten werden zu einem späteren Zeitpunkt in der Schule angeboten werden. Für Schülerinnen und Schüler werden – wie im Vorjahr und soweit noch Karten verfügbar sind –  in einer Aktionswoche vor den Semesterferien verbilligte Eintrittskarten angeboten werden.

Die Klasseneltervertreterinnen und Klassenelternvertreter wurden gebeten, Ihnen ein in eine E-Mail eingebettetes Bestellformular zu übermitteln, welches auszufüllen und in Form einer Weiterleitung ausschließlich an die E-Mail-Adresse ‚hegelball12@gmx.at‘ zu übermitteln wäre. Es wird gebeten, in erster Linie diesen Bestellweg zu wählen, weil er für Sie und für die Bearbeitung der Bestellungen einfacher wäre. Sollten Sie jedoch dieses E-Mail-Formular nicht erhalten haben, können Sie auch das vom Ballkomitee in der Schule verteilte Formular verwenden; dieses kann auch vom unten stehenden link heruntergeladen werden. Dieses Formular wäre ausgefüllt ebenfalls an die oben genannte E-Mailadresse zu übermitteln. Nähere Details zur Bearbeitung der Bestellungen entnehmen Sie bitte dem Bestellformular.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Hegelball 2017 und grüßen Sie herzlich

Das Team des Ballkomitees und des Elternvereines

Bestellformular

Schulfotos – Ende der Einzahlungsfrist für Spenden

Ende der Frist für die Überweisung der Spenden:

Herr Prof. Mag. Dickmanns hat mitgeteilt, dass die im Rahmen des AV-Unterrichtes  erstellten Fotos dem Elternverein nunmehr  zur Verfügung gestellt werden können; der Elternverein wird nun ein Labor mit der Ausarbeitung der Fotos für die Fotosets beauftragen.

Die für die Überweisung der Spende vorgesehene Frist wurde auf Ersuchen von Eltern wiederholt verlängert. Ab heute können keine diesbezüglichen Spenden mehr angenommen werden; sollten verspätete Einzahlungen einlangen, würden diese rücküberwiesen werden. Wir bitten dafür um Verständnis, weil viele Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern die Fotos noch vor Weihnachten in Händen haben wollen.

Es werden wie geplant nur jene Fotosets bzw. Fotos für die educard angefertigt, für welche die erbetene Spende am betreffenden Konto des Elternvereines  eingelangt ist.

Die Ausgabe der Fotosets wird in der Schule erfolgen, die Schülerinnen und Schüler werden hievon in Kenntnis gesetzt werden.

Der Elternverein bedankt sich  bei Herrn Prof. Mag. Dickmanns und seinem SchülerInnen-Team des AV-Zweiges für die große Mühe und das fotografische Können ganz herzlich! Weiters möchten wir uns bei Frau Direktorin Mag.a Rubenser für die auch hier ausgezeichnete Kooperation mit dem Elternverein bedanken. Schließlich schulden wir unserem Rechnungsprüfer Frank Helmrich großen Dank für seine fachkundige Beratung und Unterstützung beim Schulfotoprojekt!

Kontakt

Briefe richten Sie bitte an den

Elternverein des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums 1010 Wien, Hegelgasse 12.

Das Sekretariat der Schule leitet die Post dann an uns weiter (im Idealfall ersuchen wir jedoch um Kontakt per E-Mail).

Per E-Mail ist der Elternverein über folgende Adresse erreichbar:

ev@h12.at

Die Kontonummer für den Elternvereinsbeitrag (EUR 35,- pro Schuljahr):

IBAN:  AT16 2011 1829 2911 1200 / BIC: GIBAATWW

Folgende Personen stehen Ihnen im Elternverein für Auskünfte, Anregungen und Anliegen zur Verfügung. Wir beantworten Ihr Anliegen in der Regel so rasch wie möglich.

Obfrau

Magdalena Goldinger

Obfrau-Stellvertreter

Frau Steffi Steininger

Kassierin

Thaddea Wächter (Stv. Iris Farmer)

Schriftführer

Astrid Leitner (Stv. Heidemarie Denk-Radl)