Hauptversammlung des Elternvereins am 15.10.2020

Liebe Eltern!

Aufgrund der aktuell (Stand 21. September 2020) geltenden Corona-Maßnahmen und der damit verbundenen streng regulierten Teilnehmerzahl bei Versammlungen indoor haben wir beschlossen, die für Donnerstag den 24.9.2020 anberaumte Hauptversammlung des Elternvereins abzusagen und stattdessen diese Versammlung via Zoom-Meeting allen Interessierten zugänglich zu machen.

Wir verschieben daher die Hauptversammlung auf

Donnerstag, den 15. Oktober 2020 von 18.00-19.30 Uhr

Die Zutrittsdaten wurden allen Eltern per Mail übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des Elternvereins Hegelgasse 12

Sitzung des Vorstandes am 20. April 2017

E L T E R N V E R E I N
am Bundesoberstufenrealgymnasium Wien 1, Hegelgasse 12
Audiovision – Bildnerische Erziehung – Musikerziehung – Polyästhetik
www.hegel12-ev.at – ZVR Zahl 504181879

Wien, 9. April 2017

E I N L A D U N G
zur fünften Vorstandssitzung

Zeit: 20. April 2017, 20.00 Uhr
Ort: Vapiano Westbahnhof, Europaplatz 1, A-1150 Wien
+43 (0) 1 962 15 15

Tagesordnung:

1. Nachlese zum Hegelball 2017, Evaluierung,
Schadensfälle, Bericht des Kassiers und Planungs-
maßnahmen für den Hegelball 2018
2. Bericht des Kassiers zur Budgetlage des EV
3. Besprechung der a.o. Hauptversammlung und
Informationsveranstaltung am 11. Mai 2017
4. Stand und Planung des im SGA besprochenen Projektes
„Shades Tours Vienna“ (federführend Alexander
Hirschenhauser)
5. Jährliches Sponsoring der Maturafeier durch den EV
6. Aktuelle Schulprobleme
7. Sonstiges

Mit besten Grüßen
Roland Kassar

Informationsveranstaltung und a.o. Hauptversammlung am 11. Mai 2017

E L T E R N V E R E I N
am Bundesoberstufenrealgymnasium Wien 1, Hegelgasse 12
Audiovision – Bildnerische Erziehung – Musikerziehung – Polyästhetik
www.hegel12-ev.at – ZVR Zahl 504181879

Wien, 21. April 2017

E I N L A D U N G
ZU EINER INFORMATIONSVERANSTALTUNG UND
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Zeit: 11. Mai 2017, 18.00 Uhr

Ort: Wien 1, Hegelgasse 12
(der Raum wird durch Anschlag bekanntgegeben)

Tagesordnung:

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Verteilung der Unterschriftslisten
2. Änderung der Statuten des Elternvereines lt. Anhang (die aktuelle Fassung ist auf der Homepage www.hegel12-ev.at zu ersehen).
3. Information über erfolgte bzw. geplante Aktivitäten des Elternvereines
4. Information zur Finanzlage des Elternvereines
5. Erörterung aktueller Schulprobleme und der Fragen der Mitglieder zu den Berichten
6. Anregungen, Wünsche und Beschwerden
7. Sondierung der Mitarbeit im Elternverein für das Schuljahr 2017/2018
8. Allfälliges

Mit freundlichen Grüßen
Der Obmann:
Dr. Roland Kassar e.h.

 

 

ANHANG:

Der 1. Absatz des § 7 hat zu lauten:

„Die Geschäfte des Elternvereines werden besorgt
a) von der Hauptversammlung
b) vom Vorstand
c) von der Obfrau/dem Obmann
d) von der Kassierin/dem Kassier
e) von der Schriftführerin/dem Schriftführer
f) im Falle der Verhinderung der unter Punkt c), d) oder e) genannten Funktionärinnen und Funktionäre von der/dem für diese Funktion gewählten Stellvertreterin/Stellvertreter
g) von den Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfern
h) vom Schiedsgericht“

Punkt 2 des § 8 hat wie folgt zu lauten:

„Die Einladung der Mitglieder hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zu erfolgen und ist durch die Obfrau/den Obmann vorzunehmen. Sie ist im Wege der Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter an die den Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertretern bekannt gegebene E-Mail-Adresse zuzustellen. Weiters ist die Einladung samt Tagesordnung wenigstens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung in einem Informationskasten der Schule auszuhängen und auf der Homepage des Elternvereines zu veröffentlichen. Mit dem fristgerechten Aushang in der Schule und der Veröffentlichung auf der Homepage des Elternvereines gilt die Einladung als wirksam zugestellt.“

Der § 10 wird wie folgt geändert:

Die bisherigen Punkte 9 und 10 werden zu den Punkten 10 und 11.

Es wird ein Punkt 9 eingefügt, der wie folgt lautet:

„9. Aus Gründen der Dringlichkeit oder Zweckmäßigkeit können Vorstandsbeschlüsse auch im Wege eines (elektronisch durchgeführten) Umlaufbeschlusses erfolgen. Die so gefassten Beschlüsse sind gültig, wenn sich mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder am Umlaufbeschluss beteiligt. Punkt 8 gilt sinngemäß.“

Der § 11 wird wie folgt geändert:

Die bisherige Punkt 9 wird zu Punkt 10.

Es wird folgender Punkt 9 eingefügt:

„9. Im Falle der Verhinderung der in den vorgenannten Punkten angeführten Funktionärinnen und Funktionäre kommen den gewählten Stellvertreterinnen/Stellvertretern deren Befugnisse, insb. auch die Vertretung nach außen, zu.“

Wirksamkeit:

Die vorgenannten Änderungen der Statuten werden mit dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag wirksam. Die damit den Stellvertreterinnen und Stellvertretern eingeräumte Vertretungsbefugnis ist auch für bereits gewählte Mitglieder des Vorstandes gültig.

Kontakt: Obmann Dr. Roland Kassar, E-Mail: ev-h12@aon.at, Mobil: 0660/5934400

Elternbrief vom 21. Oktober 2016

E L T E R N V E R E I N am Bundesoberstufenrealgymnasium Wien 1, Hegelgasse 12

Audiovision – Bildnerische Erziehung – Musikerziehung – Polyästhetik

www.hegel12-ev.at – ZVR Zahl 504181879

Wien, 21. Oktober 2016
Sehr geehrte Eltern!

Ich darf Sie im Namen des in der Hauptversammlung am 29. September 2016 gewählten Vorstandes des Elternvereines ganz herzlich begrüßen. Gleichzeitig darf ich Sie auf unsere neue Homepage unter www.hegel12-ev.at aufmerksam machen. Dort finden Sie nicht nur die Namen und Funktionen der gewählten Mitglieder und der in den Schulgemeinschaftsausschuss entsandten Elternvertreterinnen und Elternvertreter, sondern insbesondere auch die geplanten, laufenden und abgeschlossenen Aktivitäten des Elternvereines sowie weitere uns wichtig erscheinende Informationen. Über die Kategorie „Schule“ gelangen Sie auch zu einem Link „Schulrecht“ sowie zu den Internetseiten der Fachzweige unserer Schule.

Da dem Elternverein die Kontaktdaten der Eltern nur in dem Umfang bekannt sind als diese Funktionen im Elternverein oder die Funktion als Elternvertreterin oder Elternvertreter in den Klassen ausüben, wird Ihnen der Elternverein seine Informationen und Anliegen einerseits im Wege der Elternvertreterinnen und Elternvertreter und andererseits über seine Homepage zukommen lassen; Voraussetzung dafür, dass die Kommunikation im Wege der Elternvertreterinnen und Elternvertreter in den Klassen funktioniert, ist natürlich die Bekanntgabe Ihrer aktuellen E-Mail-Adresse. Dem Vorstand des Elternvereines ist Transparenz gegenüber seinen Mitgliedern sehr wichtig. Wir bitten Sie daher, gelegentlich immer wieder einen Blick auf unsere Homepage zu werfen, damit Ihnen wichtige Informationen nicht vorenthalten bleiben. Selbstverständlich sind Sie aber auch eingeladen, sich mit Ihrem Anliegen an ein Mitglied des Vorstandes zu wenden.

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Wir sehen in einer funktionierenden Schulpartnerschaft zwischen der Schulleitung, den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern und den Elternvertreterinnen und Elternvertretern eine ganz wesentliche Voraussetzung für die Motivation, den Spaß und den damit verbundenen Leistungserfolg von Schülerinnen und Schülern und damit letztlich auch für den Ruf einer Schule. Dass sich jedes Jahr weit mehr Schülerinnen und Schüler um Aufnahme in unsere Schule bemühen als die Schule aufnehmen kann, betrachtet der Elternverein als objektiven Erfolgsbeweis. Der Elternverein unterstützt Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler auf Wunsch in individuellen Fällen, er vertritt deren Interessen insbesondere im gesetzlich eingerichteten Schulgemeinschaftsausschuss und ist bestrebt, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schule materiell dort zu unterstützen, wo die sehr knappen finanziellen Mittel der Schule nicht ausreichen.

Der Elternverein kann die oben angeführten Beiträge zu dieser Schulpartnerschaft aber nur leisten, wenn sich einerseits möglichst viele Eltern persönlich durch ihre Mitarbeit engagieren und andererseits der Elternverein über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt. Wir wenden uns daher an alle Eltern, die das noch nicht getan haben, mit der dringenden Bitte, den Elternvereinsbeitrag in der Höhe von 30 EURO unter Angabe des Namens und der Klasse ihres Kindes zu überweisen (Elternverein am BORG Wien 1, Hegelgasse 12, IBAN: AT81 3200 0000 0752 4176, BIC: RLNWATWW). Sollte mehr als eines Ihrer Kinder unsere Schule besuchen, wäre der Beitrag für alle Kinder nur in der oben angeführten Höhe zu entrichten; wenn Sie für ein Kind auch einen Beitrag an den Elternverein einer anderen Schule leisten, überweisen Sie uns bitte einen aliquoten Anteil. Erst die Entrichtung des Beitrages begründet die Mitgliedschaft im Elternverein und ist Voraussetzung für individuelle Unterstützungsleistungen. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Beitrag letztlich unseren Schülerinnen und Schülern, also auch Ihrem Kind, zugutekommt. Selbstverständlich sind uns auch darüber hinausgehende Sach- und Geldspenden sowie Sponsorenhinweise herzlich willkommen.

Mit besten Grüßen Dr. Roland Kassar